Elektroprüfung

DGUV V3

  • Prüfung vorrangig an ortsfesten Maschinen und Anlagen
  • Prüfung aller Fabrikate
  • Erstellung eines rechtssicheren Prüfzertifikates
  • Dokumentation bei Mängeln
  • praxisnahe Beratung zur Mängelbeseitigung
  • Mängelbeseitigung
  • Erinnerung an die nächste Prüfung

Betreiber von elektrischen Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig (mindestens aller 4 Jahre bei ortsfesten Anlagen) die wiederkehrende Prüfung nach DGUV V3 (E-Check) durchzuführen, dieser muss im Schadensfall nachgewiesen werden. Mit einer regelmäßigen Prüfung werden die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Prozessfähigkeit Ihrer Maschinen und Anlagen erhöht. Dadurch können sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Denken Sie an die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, aber auch an Brände, die die Existenz Ihres Unternehmens gefährden können.

Auszug:

DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 

5 Prüfungen 

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 
  1. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. 

DGUV Vorschrift 4 

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel  4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft