Sachkundigenprüfung DGUV 100-500

(früher auch als BGR 500 oder UVV bekannt)

  • an Pressen, Maschinen und Vorrichtungen

  • aller Fabrikate gemäß der BG

  • an BWS (Lichtgitter, Scanner, Schutzschirme, aller Fabrikate…)

  • Erstabnahme von Maschinen, BWS und Abschirmungen

  • Ausstellung von rechtlich relevanten Prüfzertifikaten

Wir bieten Ihnen:

  • langjährige Erfahrungen unsere Servicetechniker

  • flexible Terminabstimmung

  • minimalen Stillstand Ihrer Produktion

  • jährliche Erinnerung an die nächste Prüfung

  • praxisnahe Beratung zur Beseitigung von Mängeln

  • Mängelbeseitigung

Auszug:

BetrSichV

4 Grundpflichten des Arbeitgebers 

(1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 

  1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
  2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
  3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.

 

DGUV Information 209-030 (BGI/GUV-I 724)

5.3 Regelmäßige Prüfungen 

5.3.1 Pressen

Regelmäßige Prüfungen von Pressen und ihren Schutzeinrichtungen sollten im Einschichtbetrieb je nach Beanspruchung,

mindestens jedoch alle 12 Monate durch eine befähigte Person vorgenommen werden.

Regelmäßige Prüfungen von Pressen sollten sich erstrecken auf

  • den einwandfreien Zustand und die fehlerfreie Funktion der Presse und insbesondere
  • die Ordnungsmäßigkeit und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen.

Die Bestätigung des „einwandfreien Zustandes“ (im Sinne von Kapitel 2.3, Abschnitt 4 der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ [BGR 500]) setzt keine Rissprüfungen von Einzelteilen (z. B. Exzenterwellen oder Bolzen von Kupplungen/ Bremsen) voraus – es sei denn, es liegen andere Erfahrungen oder Hinweise des Pressenherstellers vor.

5.3.2 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWSen)

5.3.2.1 BWSen müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss sich erstrecken auf

  • die einwandfreie Funktion der BWS,
  • den Zustand der Bauteile der BWS (bei Geräten mit verschleißbehafteten Komponenten),
  • das Zusammenwirken der BWS mit der Steuerung der Presse und
  • den ordnungsgemäßen Anbau der BWS.